CRA-Pflichten für Hersteller: Was Sie vor 2027 wissen müssen
Alle CRA-Verpflichtungen für Hersteller digitaler Produkte: Fristen, Produktklassifizierung, technische Dokumentation, Schwachstellenmanagement und Sanktionen.
Alle CRA-Verpflichtungen für Hersteller digitaler Produkte: Fristen, Produktklassifizierung, technische Dokumentation, Schwachstellenmanagement und Sanktionen.
Der Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen zu umfassenden Cybersicherheitsmaßnahmen. Hier erfahren Sie genau, was auf Sie zukommt.
Der CRA definiert Hersteller als jede Person oder jedes Unternehmen, das ein Produkt mit digitalen Elementen entwirft, herstellt oder unter eigenem Namen vermarktet. Dies umfasst Softwareentwickler, IoT-Hersteller, Integratoren und Anbieter eingebetteter Komponenten.
Vor der Markteinführung müssen Sie eine vollständige Cybersicherheits-Risikoanalyse durchführen, Ihr Produkt klassifizieren (Klasse I, II oder außerhalb) und das Konformitätsbewertungsverfahren bestimmen.
Das Dossier muss Produktbeschreibung, Konstruktionspläne, angewandte Normen, Risikoanalyse, Sicherheitsmaßnahmen (Anhang I), SBOM und Schwachstellenmanagementverfahren enthalten.
Sie müssen einen kontinuierlichen Prozess einrichten: Überwachung von CVE-Quellen, Auswirkungsanalyse, VEX-Erstellung und Sicherheitspatch-Bereitstellung.
Ab 11. September 2026: Frühwarnung innerhalb 24h, detaillierte Meldung innerhalb 72h, Abschlussbericht innerhalb 14 Tagen über die Single Reporting Platform.
Bußgelder bis zu 15 Mio. Euro oder 2,5% des weltweiten Jahresumsatzes, obligatorischer Produktrückruf und potenzielle strafrechtliche Haftung.
Eine vollständige CRA-Compliance dauert 6 bis 18 Monate. Beginnen Sie noch heute mit einer kostenlosen Diagnose.